Unter dem folgenden Link können Sie sich den Aufnahmeantrag als PDF herunterladen.
Zur Anmeldung bitte den Aufnahmeantrag für Einzelpersonen oder für Familien und die notwendigen Anlagen DSGVO-Neumitglied-II oder DSGVO-SORGEBERECHTIGTER-II ausfüllen und an Volker Zipprich schicken oder dem jeweiligen Abteilungsleiter übergeben.
Unsere Jahresbeiträge |
|||
Hauptverein |
Reiten |
Tennis |
|
Erwachsene (ab 18 Jahre) |
54 Euro |
12 Euro |
91 Euro |
Jugendliche (14-17 Jahre) |
34 Euro |
7 Euro |
46 Euro |
Kinder (bis 13 Jahre) |
24 Euro |
4 Euro |
31 Euro |
Senioren (ab 65 Jahre) |
38 Euro |
12 Euro |
60 Euro |
Ehepaare |
90 Euro |
15 Euro |
166 Euro |
Senioren-Ehepaare (ab 65 Jahre) |
64 Euro |
15 Euro |
120 Euro |
Familien (Ehepaare mit Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre) |
108 Euro |
19 Euro |
197 Euro |
Im Falle der Mitgliedschaft in einer Sparte wie Reiten oder Tennis addiert sich der Spartenbeitrag zum Beitrag für den Hauptverein.
Die Monatsbeiträge für den Hauptverein und für die Reiterabteilung betragen ein Zwölftel des Jahresbeitrages.
Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen können beim Vorstand eine Beitragsermäßigung schriftlich beantragen.
Beitragsermäßigungen können Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr beim Vorstand bis zum 31. Januar schriftlich beantragen. Ohne Antrag erfolgt automatisch eine Hochstufung in den Erwachsenen-Tarif.
Neuregelung (05/2017) Ermäßigung für Auszubildende, Schüler und Studenten ab 18 Jahre
- Das Mitglied muss die Ermäßigung bei der Vorstandschaft schriftlich beantragen.
- Die erste Ermäßigung wird für maximal 3 Jahre gewährt.
- Um die automatische Hochstufung im Folgejahr zu vermeiden, kann ein zweiter Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
- Die zweite Ermäßigung ist auf maximal 3 Jahre beschränkt; danach erfolgt eine automatische Hochstufung. In der Summe wird somit maximal 6 Jahre eine Ermäßigung gewährt, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Tennisabteilung
Angebot an Tennis-Interessenten: Im Jahr 2017 entfällt für Neumitglieder der erste Jahresbeitrag für die Tennisabteilung.
Beim Eintritt im ersten Halbjahr ist der gesamte Jahresbeitrag, im zweiten Halbjahr ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Beitragsermäßigungen können passive Mitglieder, Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr beim Abteilungsvorstand jährlich bis zum 31. Januar schriftlich beantragen.
Allgemeines
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Für die Beitragshöhe ist das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Eintrittsmonats. Üblich ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung mit der Anmeldung beim Verein. Die Jahresbeiträge werden im März jeden Jahres eingezogen.
Beitrittsgrundlage ist die jeweils gültige Vereinssatzung, erhältlich beim Vereinsvorstand.
Stand: Januar 2017