Unter dem folgenden Link können Sie sich den Aufnahmeantrag als PDF herunterladen.

Zur Anmeldung bitte den Aufnahmeantrag für Einzelpersonen  oder für Familien und die notwendigen Anlagen DSGVO-Neumitglied-II oder  DSGVO-SORGEBERECHTIGTER-II ausfüllen und  an Volker Zipprich schicken oder dem jeweiligen Abteilungsleiter übergeben.

Volker Zipprich
Nelkenweg 16
96450 Coburg
Unsere aktuelle Vereinssatzung finden Sie unter Downloads.

Unsere Jahresbeiträge

Hauptverein

Reiten

Tennis

Erwachsene (ab 18 Jahre)

54 Euro

12 Euro

91 Euro

Jugendliche (14-17 Jahre)

34 Euro

7 Euro

46 Euro

Kinder (bis 13 Jahre)

24 Euro

4 Euro

31 Euro

Senioren (ab 65 Jahre)

38 Euro

12 Euro

    60 Euro

Ehepaare

  90 Euro

15 Euro

166 Euro

Senioren-Ehepaare (ab 65 Jahre)

64 Euro

15 Euro

120 Euro

Familien (Ehepaare mit Kindern
und Jugendlichen bis 17 Jahre)

108 Euro

19 Euro

197 Euro

Im Falle der Mitgliedschaft in einer Sparte wie Reiten oder Tennis addiert sich der Spartenbeitrag zum Beitrag für den Hauptverein.

Die Monatsbeiträge für den Hauptverein und für die Reiterabteilung betragen ein Zwölftel des Jahresbeitrages.

Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen können beim Vorstand eine Beitragsermäßigung schriftlich beantragen.

Beitragsermäßigungen können Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr beim Vorstand  bis zum 31. Januar schriftlich beantragen. Ohne Antrag erfolgt automatisch eine Hochstufung in den Erwachsenen-Tarif.

Neuregelung (05/2017) Ermäßigung für Auszubildende, Schüler und Studenten ab 18 Jahre

  • Das Mitglied muss die Ermäßigung bei der Vorstandschaft schriftlich beantragen.
  • Die erste Ermäßigung wird für maximal 3 Jahre gewährt.
  • Um die automatische Hochstufung im Folgejahr zu vermeiden, kann ein zweiter Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
  • Die zweite Ermäßigung ist auf maximal 3 Jahre beschränkt; danach erfolgt eine automatische Hochstufung. In der Summe wird somit maximal 6 Jahre eine Ermäßigung gewährt, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Tennisabteilung

Angebot an Tennis-Interessenten: Im Jahr 2017 entfällt für Neumitglieder der erste Jahresbeitrag für die Tennisabteilung.

Beim Eintritt im ersten Halbjahr ist der gesamte Jahresbeitrag, im zweiten Halbjahr ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Beitragsermäßigungen können passive Mitglieder, Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr beim Abteilungsvorstand jährlich bis zum 31. Januar schriftlich beantragen.

Allgemeines

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Für die Beitragshöhe ist das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Eintrittsmonats. Üblich ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung mit der Anmeldung beim Verein. Die Jahresbeiträge werden im März jeden Jahres eingezogen.

Beitrittsgrundlage ist die jeweils gültige Vereinssatzung, erhältlich beim Vereinsvorstand.

Stand: Januar 2017